Fachanwalt für Arbeitsrecht in Darmstadt
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich ausschließlich im Arbeitsrecht tätig und vertrete exklusiv nur Arbeitnehmer, Führungskräfte, leitende Angestellte sowie Betriebsräte.
Individualarbeitsrecht – Tätigkeitsschwerpunkte
Im Individualarbeitsrecht decke ich mit meiner anwaltlichen Tätigkeit insbesondere folgende Schwerpunkte ab:
- Kündigung
- Kündigungsschutzverfahren
- Aufhebungsvertrag
- Abmahnung
Kollektives Arbeitsrecht – Beratung von Betriebsräten
Im kollektiven Arbeitsrecht bin ich als Fachanwalt Ansprechpartner für Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte in allen Bereichen des Betriebsverfassungsgesetzes.
Hierzu gehören insbesondere:
- Entwurf von Betriebsvereinbarungen
- Beratung und Vertretung bei Umstrukturierungen und Betriebsänderungen
- Führen von Sozialplan- sowie Interessenausgleichsverhandlungen
- Beratung und Vertretung bei Einigungsstellen
Schulungen und Inhouse-Beratung für Betriebsräte
Weiterhin bin ich regelmäßig als Referent bei Schulungen zum Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht tätig.
In diesem Zusammenhang stehe ich Betriebsräten auch für Inhouse-Schulungen zu speziellen betrieblichen Belangen zur Verfügung.
Markus Bär – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Mit meiner Erfahrung seit dem Jahr 2000 berate und vertrete ich Sie als Anwalt im Individualarbeitsrecht schwerpunktmäßig bei Kündigungen, Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträgen und Abmahnungen.
Im kollektiven Arbeitsrecht vertrete ich Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte schwerpunktmäßig bei Betriebsvereinbarungen, betrieblichen Umstrukturierungen sowie in Einigungsstellen.
Ich stehe Ihnen zudem als Coach für eine gewünschte dauerhafte Beratung und damit für eine kontinuierliche betriebliche Begleitung zur Verfügung.



